Pensionierung & Ruhestand
Pensionierung planen
Planen Sie Ihre Pensionierung frühzeitig, damit Sie Ihren gewohnten Lebensstandard weiterführen und das Leben geniessen können.
Die reguläre Pensionierung erfolgt mit dem Erreichen des Rentenalters. Sie möchten wissen, ob eine frühzeitige oder stufenweise Pensionierung für Sie finanziell in Frage kommt? Oder möchten Sie auch nach Erreichen des Rentenalters erwerbstätig bleiben? Wichtig ist, dass Sie die finanziellen Auswirkungen kennen. Wir begleiten Sie gerne bei der Planung und geben Ihnen die notwendige Sicherheit.
Wahl zwischen Rente und Kapitalbezug
Sie haben die Wahl: Entweder Sie beziehen nach Ihrer Pensionierung eine monatliche Rente, oder Sie lassen sich das ganze Kapital auf einmal auszahlen. Welche dieser Varianten die richtige Lösung für Sie ist, hängt von Ihrer Lebenssituation ab.
Ein genaues Budget für die Einnahmen vs. Ausgaben wird Ihnen Sicherheit verleihen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Erstellung.
Vorsorgeauftrag
Seit 1. Januar 2013 ist das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Ziel der Revision war es, die Förderung der Selbstbestimmung urteilsunfähiger Personen sicherzustellen. Dazu werden zwei neue Rechtsinstitute, der Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung, in das Bundesrecht eingeführt. Wir zeigen Ihnen gerne, was Sie bei der Umsetzung beachten sollten.
Altersrenten und ergänzende Leistungen der AHV
Die monatliche Rente bei voller Beitragsdauer beträgt mindestens CHF 1’225.00, höchstens CHF 2’450.00. Bei Ehepaaren ist die Summe beider Renten auf 150% des Höchstbetrages der Rente für eine Einzelperson begrenzt. Dies bedeutet, dass die beiden Einzelrenten zusammen auf CHF 3’675.00 plafoniert werden.
Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (EL) helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe. Zusammen mit der AHV und IV gehören die EL zum sozialen Fundament unseres Staates.
In der Schweiz wohnende Personen, die eine Altersrente oder Ergänzungsleistungen beziehen, können eine Hilflosenentschädigung der AHV geltend machen.
Wir beraten Sie auch gerne zuhause.
Kontaktieren Sie uns noch heute. Wir freuen uns auf Sie.
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Unsere Dienstleistungen:
- Beurteilung Ihrer Vorsorgesituation bezüglich Pension & Ruhestand
- Beratung und Erstellen eines Vorsorgeauftrages und Patientenverfügung
- Erstellen eines langjährigen Finanzplans
- Begleitung bei Inanspruchnehmen von ergänzenden Leistungen aus der AHV/IV ( Hilflosenentschädigung / Ergänzungsleistungen)
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Wichtige Fragen:
- Kann ich mir eine frühzeitige Pensionierung leisten?
- Soll ich die Rente oder das Kapital beziehen, wo sind die Vor- und Nachteile?
- Wie sieht die Steuerfolge in der Pension aus?
- Reicht mein Vermögen für die Pension?
- Wie kann ich meine Kinder finanziell absichern?
- Wie kann ich mein Vermögen, gemäss meinem Wunsch, weitergeben?